Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäfts- und Tarifbedingungen regeln die Zusammenarbeit von Hamm & Partner und den Beratungskunden. Die Beratungsdienstleistung von Hamm & Partner steht ausschließlich gewerbetreibenden Unternehmern zur Verfügung. Alle Preisangaben verstehen sich rein netto und sind zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer zu entrichten.

01.) Der Abschluss einer Beratungsvereinbarung
01.1.) Der Beratungskunde schließt eine Beratungsvereinbarung entweder per E-Mail, per Buchungsportal, per Terminvereinbarung (Beratungstag & Schulungstag als Kombitermin) oder durch die Zahlung seiner Erstrechnung ab. Eine gesonderte Bestätigung zum Abschluss der Beratungsvereinbarung ist nicht erforderlich. Mit dem Abschluss der Beratungsvereinbarung bestätigt der Beratungskunde seine selbstständige Tätigkeit und die hier dargestellten AGB, im vollen Umfang.

02.) Das Widerrufsrecht
02.1.) Der Beratungskunde bekommt zum Abschluss ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Dieses endet normalerweise am 31. Tag nach dem Abschluss der Beratungsvereinbarung.
02.2.) Durch eine verbindliche Terminvereinbarung erlischt das Widerrufsrecht sofort.

03.) Die bereitgestellten Beratungsleistungen
Beide Vereinbarungspartner sind sich darüber einig, dass die Beratungsvereinbarung als reine Bereitstellung von Beratungs- und/oder Schulungsleistungen zu verstehen ist. Der Beratungskunde hat aktiv in der Optimierung seines Unternehmens mitzuwirken. Eine nicht Inanspruchnahme von Beratungstagen berechtigt nicht zur Kürzung der monatlichen Raten.

05.) Die Erfolgsgarantie
05.1.) Innerhalb der Beratungstarife bekommt jeder Beratungskunde auch die Erfolgsgarantie.
05.2.) Sollte der Beratungskunde die nachstehenden Aufgaben im vollen Umfang erfüllen und dennoch keine Verbesserung der vertrieblichen Kennzahlen eintreten, so erstattet Hamm & Partner das Beratungshonrar aus den letzten 12 Monaten.
05.3.) Der Beratungskunde muss dazu folgende Aufgaben erfüllt haben:
05.3.1.) Der Beratungskunde nutzt die Vertriebssoftware von Hamm & Partner und erfasst dort tagesaktuell sämtliche Vertriebsdaten.
05.3.2.) Der Beratungskunde übersendet zu Beginn der Beratung von allen Mitarbeitern eine schriftliche Genehmigung zur Durchführung von Testbesuchen und -anrufen inklusive einer Aufzeichnungsgenehmigung.
05.3.3.) Die Mitarbeiter des Beratungskunden erfüllen alle Anforderungen innerhalb der Gesprächswegweiser der jeweiligen Arbeitsprozesse und setzen diese ohne Abweichungen um.
05.3.4.) Die Testbesuche und -anrufe werden mit Bestnoten absolviert und es gibt dazu keine Beanstandungen.
05.3.5.) Der Beratungskunde hält sich an alle festgelegten Maßnahmen von Hamm & Partner, die innerhalb der Beratungsgespräche notiert werden.
05.3.6.) Der Beratungskunde investieren 6 bis 10% vom Umsatz für die aktive Absatzförderung (Marketing) und kann dies mittels Rechnungen und Zahlungsanweisungen lückenlos dokumentieren. 05.3.7.) Der Beratungskunde und seine Mitarbeiter erfüllen die Sollquoten innerhalb der Vertriebssoftware von Hamm & Partner.
05.4.) Verstößt der Beratungskunde gegen einen der vorbenannten Punkte, verfällt die Erfolgsgarantie komplett.

06.) Die Loyalitätsgarantie
06.1.) Hamm & Partner garantiert, bei allen Verhandlungen für seine Beratungskunden auf direkte oder indirekte Provisionen zu verzichten.
06.2.) Sollte der Beratungskunden Hamm & Partner nachweisen können, eine Provision von einem Handelspartner erhalten zu haben, kann der Beratungskunde mit sofortiger Wirkung aus der Beratungsvereinbarung aussteigen.
06.3.) Diese außerordentliche Kündigung hat nach dem in Punkt „16.) Die Kündigung- und die Kündigungsfristen“ und den dort festgehaltenen Regeln zu erfolgen.

07.) Die Gebietsschutzgarantie
07.1.) Hamm & Partner gewährt jedem Beratungskunden einen Branchen-Gebietsschutz von 40.000 Haushalten.
07.2.) Hamm & Partner zieht somit einen Radius von 40.000 Haushalten um die Filialen des Beratungskunden und wird innerhalb dieses Gebietes keinen weiteren Beratungskunden aufnehmen, der in der gleichen Branche tätig ist.
07.3.) Sollte ein Beratungskunde Hamm & Partner eine Zuwiderhandlung innerhalb dieser Gebietsschutzregelung anhand von schriftlichem Beweismaterial nachweisen können, wird Hamm & Partner den jeweiligen Beratungskunden mit sofortiger Wirkung aus der Beratungsvereinbarung entlassen.
07.4.) Dem Beratungskunden wird dann ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.
07.5.) Diese außerordentliche Kündigung hat nach dem in Punkt „16.) Die Kündigung- und die Kündigungsfristen“ und den dort festgehaltenen Regeln zu erfolgen.

08.) Der Beratungs- und Schulungstag
08.1.) Der Beratungs- und Schulungstag besteht aus einer Gesamtzeit von 5:00 Stunden (zzgl. 1 Std. für die Nachbesprechung). Der Beratungs- und Schulungstag beginnt regulär um 10:00 Uhr und dieser endet um 15:00 Uhr (zzgl. 1 Std. für die Nachbesprechung).
08.2.) Ausnahmen können die Vereinbarungspartner gemeinsam planen und abstimmen. Eine andere Beginn- und Endzeit hat nur dann bestand, wenn diese von Hamm & Partner schriftlich bestätigt wird.
08.3.) Hamm & Partner ist berechtigt, bei Einzelveranstaltungen mit Entfernungen von mehr als 400 Kilometern, die Beratungs- und Schulungstage auf zwei Einheiten zu verteilen. Zum Beispiel:
08.3.1.) Tag 1 – Start 15:00 Uhr – Ende 18:00 Uhr (3 Stunden) 09.3.2.) Tag 2 – Start 09:00 Uhr – Ende 12:00 Uhr (3 Stunden)
08.3.3.) Die Anzahl der Teilnehmer pro Schulungstag ist auf 16 Teilnehmer begrenzt. Ab dem 17. Teilnehmer wird dem jeweiligen Klienten pro weiteren Teilnehmer 1/16 in Rechnung zusätzlich gestellt.

09.) Die Stornierung von Beratung- und Schulungstagen
09.1.) Die Stornierungsfristen sind für die Beratungstarife wie folgt festgelegt:
09.2.) 60 Tage ohne Zusatzkosten. 30 Tage Übernahme der Hotelkosten, sofern die Hotelbuchungen verbindlich sind. Bei einer Stornierung unter 30 Tagen geht der Beratungs- und Schulungstag verloren.
09.2.) FLEXI-Tarif: Nach einer Terminvereinbarung, die von beiden Vereinbarungspartnern bestätigt wurde, ist keine kostenfreie Stornierung möglich.

10.) Der Tarifbeiträge
10.1.) Die Tarifbeiträge sind der Website von Hamm & Partner unter www.hammundpartner.de zu entnehmen.

11.) Die Beitragsanpassung
11.1.) Hamm & Partner hat das Recht, die jeweiligen Tarifbeiträge eines Beratungskunden nach einer Erstlaufzeit von 24 Monaten um bis zu 3% anzupassen.
11.2.) Die Bekanntgabe der Beitragsanpassung erfolgt ausschließlich über die Monatsrechnung. Eine gesonderte Bekanntgabe ist nicht erforderlich.
11.3.) Ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preisanpassung gibt es für den Bratungskunden nicht.

12.) Der Tarifwechsel
12.1.) Die Tarifänderung kann stets nach einer abgeschlossenen Laufzeitperiode oder im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen. Eine Tarifänderung ist stets nur dann gültig, wenn diese durch Hamm & Partner schriftlich per E-Mail bestätigt wurde.

13.) Der Rechnungsversand und der Rechnungsausgleich
13.1.) Hamm & Partner versendet die Monatsrechnungen per E-Mail am jeweils Ersten eines Monats. Sollte der Erste eines Monats auf einen Feiertag fallen, wird die Rechnung am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag versendet.
13.2.) Der Beratungskunde hat seine Monatsrechnung immer bis zum 15. des jeweiligen Rechnungsmonats per Überweisung und/oder Dauerauftrag in voller Höhe auszugleichen. Der Kunde kann seine Monatsrechnung auch per Postversand bestellten, dann werde diese Rechnungen für 5,90 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Stück berechnet und per Post versendet.
13.3.) Hamm & Partner hat das Recht, ab dem 16. des Rechnungsmonats eine Zahlungserinnerung zu versenden, wenn bis zu diesem Tag keine Gutschrift auf dem Konto von Hamm & Partner ausgewiesen wird. Jede Zahlungserinnerung wird dem Beratungskunden mit 5,90 Euro je Stück zuzüglich Umsatzsteuer berechnen.
13.4.) Sollte der Beratungskunde mehr als drei Monatsbeiträge aufeinanderfolgend mit einer Verzögerung von 25 Tagen ausgleichen, wird dieser auf die Quartalsvorauszahlung umgestellt. Ab einer verspäteten Zahlung von mehr als 30 Tagen werden alle geplanten Termine storniert. Erst nach dem Ausgleich der fälligen Rechnungen, können neue Termine geplant werden.

14.) Die Laufzeiten
14.1) Die Beratungsvereinbarungen werden unbefristet geschlossen, diese verfügen somit stets über eine Erst- und Folgelaufzeit. Die Standardlaufzeiten lauten wie folgt:
14.2.) Die Esrt- und Folgelaufzeit beträgt in allen Dauerberatungstarifen (ECON, SMART & ACTIV) jeweils 12 Monate ab dem Starttermin.
14.3.) FLEXI-Tarif: Es ist keine Laufzeit vorhanden, da es sich um Einzelbuchungen handelt.
14.4.) Der Beratungskunde kann durch eine Laufzeitverlängerung den Monatsbeitrag mindern, dies wird dann in der Monatsrechnung oder im Buchungsportal angezeigt. Sobald eine Laufzeit in der Monatsrechnung erscheint, hat diese Vorrang vor den Standardlaufzeiten.

15.) Die Zusatzkosten
15.1.) In den Beratungstarifen ECON, SMART und AKTIV werden keine Zusatzkosten berechnet, somit entstehen weder entsteht die Reisepauschale noch die Übernachtungs- und Spesenpauschale.
15.2.) Im FLEXI-Tarif wird pro Kilometer eine Reisepauschale von 0,59 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Diese Pauschale wird auch dann berechnet, wenn die Anreise mit der Bahn erfolgt.
15.3.) Die Übernachtungs- und Spesenpauschale wird im FLEXI-Tarif mit 110,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Übernachtung berechnet.
15.4.) Ab einer Entfernung von mehr als 250 Kilometern vom Hauptsitz von Hamm & Partner zur Filialadresse des Beratungskunden wird im FLEXI-Tarif eine Übernachtung je Beratungs- beziehungsweise Schulungstag berechnet.
15.5.) Ab einer Entfernung von mehr als 400 Kilometern wird zu jedem Einzelauftrag jeweils eine weitere Übernachtungs- und Spesenpauschale in gleicher Höhe zusätzlich berechnet.

16.) Die Kündigung- und die Kündigungsfristen
16.1.) Die Beratungsvereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Kündigung. Für beide Vereinbarungs-partner gelten die nachstehenden Kündigungsfristen:
16.2.) ECON-Tarif: 6 Monate vor Ende einer Laufzeitperiode.
16.3.) SMART-Tarif: 6 Monate vor Ende einer Laufzeitperiode.
16.4.) AKIV-Tarif: 6 Monate vor Ende einer Laufzeitperiode.
16.5.) FLEXI-Tarif: Keine Kündigungsfrist erforderlich, da es sich um Einzelbuchungen handelt.
16.6.) Der Beratungskunden kann seine schriftliche Kündigung per E-Mail an info@hammundpartner.de, per Fax an 05132 5999 731 oder per Einwurfeinschreiben an Hamm & Partner – Thomas Hamm – Mittelstraße 1b – 31275 Lehrte zu senden. Der Beratungskunde trägt die Nachweispflicht für ordnungsgemäße Zustellung der Kündigung. Der Beratungskunden bekommt nach dem Erhalt der Kündigung eine Kündigungsbestätigung an die E-Mail-Adresse, die auch für den Rechnungsversand verwendet wird.
16.7.) Nach der Beendigung der Beratungsvereinbarung gehen nicht genutzte Beratungstage unwiederbringlich verloren.

17.) Die Nebenabreden
17.1.) Zu den Beratungsvereinbarungen werden keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

18.) Die Sonderregelungen
18.1.) Sonderregelungen haben für die jeweilige Beratungsvereinbarung nur dann bestand, sofern diese von beiden Vereinbarungspartnern schriftlich per E-Mail, per Fax oder per Einwurfeinschreiben bestätigt wurde.

19.) Die Vereinbarungsänderungen
19.1.) Sollten Teile dieser Beratungsvereinbarung ihre Gültigkeit verlieren, zum Beispiel durch eine gesetzliche Änderung, dann hat dies keinen Einfluss auf die restlichen Bestandteile und Bedingungen.
19.2.) Die ungültig gewordenen Bestandteile werden dann durch neue Bedingungen ersetzt, die der jeweils aktuellen Rechtsprechung entsprechen.